Ordination Schloß Puchenau
Karl-Leitl-Strasse 1
4048 Puchenau
T: 0660 1365302
E-Mail: info@drheleneatalla.at
Ordinationszeiten:
Mo, Di, Fr: 8:00 bis 16:00 Uhr
Kurzlinks
Links & Rechtliches
Wodurch unterscheiden sich Wahlärzte von niedergelassenen Ärzten, was sind die größten Vorteile für den Patienten und wie funktioniert die Abrechnung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Der Patient kann seinen Wahlarzt frei wählen, eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Eine freie Arztwahl ohne Zuweisung und der Faktor Zeit sind die größten Vorteile für den Patienten. Termine sind schneller verfügbar und der Wahlarzt hat ausreichend Zeit für das Gespräch und die Untersuchung.
Gerade eine ganzheitliche Medizin sowie auch komplexe Fragestellungen der Inneren Medizin lassen sich nicht in einigen Minuten zufriedenstellend und in entsprechender Qualität erledigen und bedürfen einer genauen Abklärung.
Deshalb nehme ich mir auch genügend Zeit für meine Patienten und die Termine werden großzügig eingeplant. Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) ab, damit wir diesen anderen wartenden Patienten zur Verfügung stellen können. Wird der Termin nicht abgesagt, fällt eine Stornogebühr von 90 Euro an.
Der Patient bezahlt zunächst die Rechnung direkt und reicht die ausgestellte Honorarnote anschließend bei seiner Krankenversicherung ein.
Mit Ausnahme der ÖGK ist der Selbstbehalt bei den sogenannten „kleinen“ Kassen (SVS, BVAEB, KFL, KFG, LKUF etc.) prinzipiell etwa gleich hoch wie beim Kassenarzt.
Eine Garantie auf die Rückerstattung kann Ihnen der Wahlarzt jedoch nicht geben, da diese nicht in seinem Einflussbereich liegt. Bei gegebenenfalls auftretenden niedrigeren Rückerstattungen durch die Kasse ist eine Intervention seitens der Ordination zwecklos, die Klärung erfolgt direkt zwischen Patient und Krankenversicherung. ÖGK-Patienten müssen mit einem Selbstbehalt zwischen 50-70% rechnen, sofern sie nicht zusatzversichert sind. Ayurvedaleistungen werden von der ÖGK nicht rückerstattet.
Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte nach Abschluss der Untersuchung. In weiterer Folge können Patienten die erhaltene Honorarnote bei der jeweiligen Versicherung einreichen.