Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der nicht in einem Vertragsverhältnis zur Krankenkasse seines Patienten steht. Der Patient kann seinen Wahlarzt frei wählen, eine Zuweisung durch einen anderen Arzt ist nicht notwendig.
Vorteile bei einem Wahlarzt
Eine freie Arztwahl ohne Zuweisung und der Faktor Zeit sind die größten Vorteile für den Patienten. Termine sind schneller verfügbar und der Wahlarzt hat ausreichend Zeit für das Gespräch und die Untersuchung.
Gerade eine ganzheitliche Medizin sowie auch komplexe Fragestellungen der Inneren Medizin lassen sich nicht in einigen Minuten zufriedenstellend und in entsprechender Qualität erledigen und bedürfen einer genauen Abklärung.
Deshalb nehme ich mir auch genügend Zeit für meine Patienten und die Termine werden großzügig eingeplant. Sollten Sie einmal einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) ab, damit wir diesen anderen wartenden Patienten zur Verfügung stellen können. Wird der Termin nicht abgesagt, fällt eine Stornogebühr von 90 Euro an.
Wie verrechnet ein Wahlarzt?
Der Patient bezahlt zunächst die Rechnung direkt und reicht die ausgestellte Honorarnote anschließend bei seiner Krankenversicherung ein.
Wie hoch ist der Selbstbehalt bei einem Wahlarzt?
Mit Ausnahme der ÖGK ist der Selbstbehalt bei den sogenannten „kleinen“ Kassen (SVS, BVAEB, KFL, KFG, LKUF etc.) prinzipiell etwa gleich hoch wie beim Kassenarzt.
Eine Garantie auf die Rückerstattung kann Ihnen der Wahlarzt jedoch nicht geben, da diese nicht in seinem Einflussbereich liegt. Bei gegebenenfalls auftretenden niedrigeren Rückerstattungen durch die Kasse ist eine Intervention seitens der Ordination zwecklos, die Klärung erfolgt direkt zwischen Patient und Krankenversicherung. ÖGK-Patienten müssen mit einem Selbstbehalt zwischen 50-70% rechnen, sofern sie nicht zusatzversichert sind. Ayurvedaleistungen werden von der ÖGK nicht rückerstattet.
Wie wird ein Wahlarzt bezahlt?
Die Bezahlung erfolgt direkt in der Ordination bar oder mittels Bankomatkarte nach Abschluss der Untersuchung. In weiterer Folge können Patienten die erhaltene Honorarnote bei der jeweiligen Versicherung einreichen.